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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma

Amberger Elektrotechnik
Kurt-Kern-Str. 19
67067 Ludwigshafen

Datenschutzbeauftragter: Michael Amberger


§ 1  Geltung

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen des Produktvertriebs.

Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

§ 2  Bestellung, Vertragsabschluss

(1) Die Angebote des Verkäufers sind stets unverbindlich, wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist und gelten nur, solange der Vorrat reicht.

(2) Die Abbildungen der eingestellten Angebote des Verkäufers sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen sind vorbehalten. Der Verkäufer behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung des Verkäufers.

§ 3  Preise und Zahlungen

(1) Die angegebenen Preise sind stets inclusive Mehrwertsteuer, sofern im Text nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind,

(2) Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Gegen Vorkasse durch Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers. Zahlungen an Angestellte oder Lieferanten des Verkäufers haben nur schuldbefreiende Wirkung, wenn diese im Besitz einer Inkassovollmacht des Verkäufers sind.

(3) Bei Bestellungen im Gesamtwert von mehr als 1.000,00 € ist auf besondere Anforderung des Verkäufers eine Anzahlung von 10 % der Kaufsumme zu leisten.

(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Die Weitergabe oder Weiterveräußerung sowie Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers gestattet. Aus einer Weiterveräußerung eventuell entstehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt an den Verkäufer ab, der diese Abtretung annimmt.


§ 4  Lieferweg und Gefahrübergang

(1) Lieferweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen.

(2) Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund eines Verschuldens des Kunden verzögert, so lagert die Ware ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Kunden.

(3) Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer die Versendung selbst ausführt. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird der Verkäufer die Ware gegen Transportrisiken versichern.

(4) Sollte die Warenannahme durch den Kunden trotz dreimaligem Lieferversuch scheitern, erfolgt die Auslieferung nur gegen Erstattung der bei dem Verkäufer entstehenden weiteren Zustellkosten

§ 5  Lieferbedingungen, Verzug

(1) Soweit nicht eine ausdrückliche Zusage des Verkäufers vorliegt, gilt eine Lieferfrist nicht als vereinbart.

(2) Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

(3) Wegen etwaiger Überschreitungen von Lieferfristen haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für durch ein Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen. Er ist jedoch verpflichtet, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.

(4) Nach Möglichkeit erhält der Kunde seine Bestellung in einer einmaligen Sendung ab Versandlager. Teillieferungen sind jedoch unvermeidlich, wenn der Auftrag Artikel enthält, die wegen stark abweichender Abmessungen getrennt verpackt oder unterschiedlich befördert werden müssen oder Teillieferungen eine zügigere Abwicklung ermöglichen.

(5) Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit seinen Vertragspflichten -innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Bezugsverträgen- in Verzug befindet. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt hiervon jedoch unberührt.


§ 8  Mängelrüge und Gewährleistung

Sollte die gelieferte Ware Anlass zu Beanstandungen geben, können diese bei der in der Kopfzeile (vor § 1) bezeichneten Niederlassung des Verkäufers geltend gemacht werden.

Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt:

(1) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.

(2) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.

(3) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.

(4) Lässt der Verkäufer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, ist die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird vom Verkäufer verweigert, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

(5) Softwareprodukte und deren Zubehör werden von der Gewährleistung des Verkäufers nicht erfasst. Für diese leistet allein der Hersteller der Software nach dessen Bestimmungen Gewähr.

(6) Bei der Gewährleistung für Computerhardware ist der Kunde dafür verantwortlich, separate Sicherungskopien der Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter auf seinem Hardwareprodukt zu deaktivieren, bevor die Ware dem Verkäufer übergeben wird. Ebenso obliegt es dem Kunden, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.

(7) Bei unsachgemäßen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte erlischt das Recht des Kunden auf Gewährleistung für hiermit in Zusammenhang stehende Folgen.

(8) Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit dem Verkäufer selbst entsprechende längere Gewährleistungsfristen oder weitergehende Ansprüche gegen einen Vorlieferanten zustehen.

§ 6 Allgemeine Haftungsbegrenzungen

(1) Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Verkäufers. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Käufer jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich seine Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren mit Ausnahme solcher aus unerlaubten Handlungen oder Arglist 6 Monate nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Kunden.

(2) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

(3) Die Haftung des Verkäufers für Mangelfolgeschäden jedweder Art wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 7  Datenschutz

Der Verkäufer wird die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) verarbeiten.


§ 8  Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist ein vom Kunden geltend gemachter Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw. des gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 9  Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. § 38 Abs. 1 ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Verkäufers.

(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts






 
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